Bei geringfügigen Verstößen gegen unsere Vereinbarungen sollten
Ermahnung, Aufforderung oder Zurechtweisung ausreichen.
Bei wiederholter Missachtung sind folgende Maßnahmen
vorgesehen:
- Aussprache mit anschließender Entschuldigung oder
Wiedergutmachung
- Eintragung im Katalog
- Elterninformation
- Entsprechende Verhaltensnote (Klassen- bzw.
/Notenkonferenzbeschluss)
- Keine Teilnahme an Schulveranstaltungen (Projektwochen,
Wandertag, ...)
- Ausschluss auf bestimmte Zeit
- Abholung durch die Eltern
Bei unerlaubter Benutzung des Handys sind folgende Maßnahmen
vorgesehen:
- Ermahnung
- Abnahme des Handys bis zum Unterrichtsende
- Abnahme des Handys bis zur Kontaktaufnahme eines
Erziehungsberechtigten mit der Lehrperson